Der Fall gegen den ehemaligen Manager der Kommunalen Wasserwerke Heininger um Bestechlichkeit, Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshofhat das Urteil aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückverwiesen, allerdings an das Landgericht Dresden – das Landgericht Leipzig sei im Verfahren „rechtsfehlerhaft“ vorgegangen.
Link: http://bit.ly/tlDrEf Quelle: Pressemitteilung des BundesgerichtshofsDieser Lesehinweis gehört zu: Donnerstag, 10. November 2011