Gemeinsam im Pfarrhaus – Evangelische Geistliche in gleichgeschlechtlichen Beziehungen sollen demnächst mit ihren Partnern im Pfarrhaus wohnen dürfen, aber nur wenn der örtliche Kirchenvorstand zustimmt, und auch nur bei eingetragener Partnerschaft. Sachsen war die letzte Landeskirche, die dies bisher versagt hatte.
Link: http://bit.ly/z9g2A4 Quelle: Mephisto97.6Dieser Lesehinweis gehört zu: Dienstag, 24. Januar 2012