Auch das neuerliche Urteil wird wohl vom Bundesgerichtshof geprüft werden, zumindest haben Heiningers Anwälte entsprechend Revision eingelegt.
Link: http://bit.ly/1k8TSlr Quelle: Mitteldeutscher RundfunkDieser Lesehinweis gehört zu: Donnerstag, 2. Januar 2014